Ersatzkassen

Ersatzkassen
Ersatzkassen,
 
neben den Allgemeinen Ortskrankenkassen, den Betriebs-, Innungs- und landwirtschaftlichen Krankenkassen, der Seekrankenkasse und der Bundesknappschaft Träger der gesetzlichen Krankenversicherung; seit 1937 Körperschaften des öffentlichen Rechts. Durch das Gesundheits-Strukturgesetz ist bei den Ersatzkassen die Beschränkung auf den Mitgliederkreis aufgehoben worden (§ 168 Absatz 2 SGB V). Ab 1. 1. 1996 besteht somit freier Zugang aller Versicherungspflichtigen zu den Ersatzkassen.

Universal-Lexikon. 2012.

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